Rechtsprechung
OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortiger Vollzug der Untersagung von Bauarbeiten; Stillegung unzulässiger Bauarbeiten an Dachterrasse und Balkon; Nachbarschutz durch Dispens; Baurechtliches Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz durch Baulinien (Baugrenzen); Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 03.08.1987 - 1 V 132/87
- OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Bremen, 30.08.1983 - 1 BA 48/83
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Bestimmung von überbaubaren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 17.07.1984 - 1 BA 15/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
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- BVerwG, 05.08.1970 - I B 58.70
Festsetzung und Handhabung der Polizeistunde im Land Hessen - Verlängerung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 21.04.1976 - I BA 26/76
Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines qualifizierten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 13.08.1987 - 1 B 62/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Bremen, 15.02.1965 - a BA 63/64
Zulässigkeit von nachbarlichen Einwendungen gegen den Bau einer Aufbahrungshalle …
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- OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
Hintere Baugrenze; nachbarschützende Wirkung - Reihenhauszeile; hintere …
Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung ist gem. § 30 Abs. 1 BauGB der seit dem 28.05.1959 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 246. Die in diesem Bebauungsplan nach § 21 der Staffelbauordnung für die Stadt Bremen vom 23.03.1940 - BremStBO - festgesetzte hintere Baulinie beschränkt die überbaubare Grundstücksfläche; der Sache nach handelt es sich um eine Baugrenze i. S. von § 23 Abs. 3 BauNVO (zum Inhalt und zur Fortgeltung von Festsetzungen nach § 21 BremStBO vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987 - 1 B 78/87 - BRS 47 Nr. 97).Man wird in dieser Hinsicht umso eher eine nachbarschützende Funktion annehmen können, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987, a.a.O.; U. v. 21.04.1976 - 1 BA 26-27/76 - BauR 76, 350).
- OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13
Reichweite von § 212a BauGB - bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung; …
Hierfür hat er Baulinien, bei denen es sich nach der Terminologie der BauNVO um Baugrenzen handelt (vgl. Beschl. des Senats v. 21.10.1987 - 1 B 78/87, BRS 47, S. 256, 257 m.w.N.), und die Bebaubarkeit der Hoffläche zu 100 % festgesetzt. - OVG Bremen, 16.04.1991 - 1 BA 43/90
Grundstücksgröße je Wohnung; Nachbarschützendes Rücksichtnahmegebot; …
Das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot aus § 31 Abs. 2 BauGB gilt auch, wenn eine materiell-rechtliche dispenspflichtige Einrichtung ohne Ausweisung eines Dispenses genehmigt worden ist - "heimlicher Dispens" (wie Beschluß vom 21.10.1987, 1 B 78/87). - OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
BremStaffelbauordnung; Festsetzung einer geschlossenen Bauweise - geschlossene …
Der Bebauungsplan Nr. 106 setzt parzellenscharf die unterschiedlichen Baustaffeln fest, und zwar auch durch Festsetzung von Baulinien, bei denen es sich nach der Terminologie der Baunutzungsverordnung um Baugrenzen handelt (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987 - 1 B 78/87 - BRS 47, S. 256).